Verteilung des Selbstbehaltes der Wohngebäudeversicherung bei Schäden am Sondereigentum (hier: Wasserschäden) – Mündliche Verhandlung beim BGH am 01.07.2022; V ZR 69/21

Das Problem: Durch einen Wasserrohrbruch entsteht ein Schaden am Gemeinschaftseigentum in Höhe von 2.000,00 € und am Sondereigentum eines Miteigentümers ein Schaden von 4.000,00 € (Parkett). Bei der Wohngebäudeversicherung besteht ein Selbstbehalt von 3.000,00 € pro Schadensfall. Wer muss den anteiligen Selbstbehalt zahlen, der auf den Schaden am Sondereigentum entfällt (2.000,00 €), der geschädigte Sondereigentümer […]