Im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts beraten wir Sie in allen Rechtsfragen rund um die Planung und Durchführung eines Bauwerks, insbesondere in den Bereichen des Vertrags-, Honorar-, und Haftungsrechts. Dabei umfasst unsere Tätigkeit die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung von Bauherren als auch von Architekten und Ingenieuren und sonstigen Beteiligten.
Rechtsanwälte
Frey · Schäfer · Brandt
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