Herr Brandt, geboren 1957 in Herford (NRW), studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten zu Marburg und Köln. An das Studium schloss er sein Referendariat am Oberlandesgericht Köln an, das er 1988 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abgeschlossen hat. Im gleichen Jahr wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Im Jahr 1989 schloss sich Herr Brandt mit den beiden Gründern der Sozietät, Herrn Frey und Herrn Schäfer zusammen und entwickelte die immobilienrechtliche Ausrichtung der Kanzlei insbesondere im Bereich des Wohnungseigentumsrechts maßgeblich weiter.
Rechtsanwälte
Frey · Schäfer · Brandt
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