Im Bereich des Maklerrechts beraten wir Sie in allen Rechtsfragen betreffend die Vermittlung oder den Nachweis eines wirksamen Immobilien-/Wohnungskauf- oder Mietvertrags. Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowohl des Maklers als auch des Auftraggebers.
Zu unserer Beratungstätigkeit gehört u.a.
- die Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen
- die Maklerprovision
- die Haftung des Maklers
- Widerrufsrechte des Auftraggebers
- Prüfung der Vorkenntnis und der Verflechtung