Privates Baurecht
Privates Baurecht
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das private Baurecht. Dabei betreuen wir Sie bei der Vorbereitung und Abwicklung komplexer Bauvorhaben, insbesondere bei der Vertragsgestaltung und Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen. Unsere Tätigkeit umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Beratung aller Bauparteien.
Dazu gehört u.a.
- die Konzeption von Werkverträgen, Bauträgerkaufverträgen, Verbraucherbauverträgen und VOB/B-Verträgen
- die Schnittstelle Bauträgerrecht – WEG-Recht
- die Bewertung vergaberechtlicher Fragestellungen
- die Durchführung selbstständiger Beweisverfahren
- die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
- die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Baumängeln
- Fragen rund um die Abnahme
- die Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsstrafen und die Durchsetzung von Vertragsstrafen