Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das private Baurecht. Dabei betreuen wir Sie bei der Vorbereitung und Abwicklung komplexer Bauvorhaben, insbesondere bei der Vertragsgestaltung und Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen. Unsere Tätigkeit umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Beratung aller Bauparteien.
Dazu gehört u.a.
- die Konzeption von Werkverträgen, Bauträgerkaufverträgen, Verbraucherbauverträgen und VOB/B-Verträgen
- die Schnittstelle Bauträgerrecht – WEG-Recht
- die Bewertung vergaberechtlicher Fragestellungen
- die Durchführung selbstständiger Beweisverfahren
- die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
- die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Baumängeln
- Fragen rund um die Abnahme
- die Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsstrafen und die Durchsetzung von Vertragsstrafen