Tätigkeitsschwerpunkte

WEG-Recht

Im Wohnungseigentumsrecht geht es um die Rechtsverhältnisse zwischen den Wohnungseigentümern untereinander sowie als Gemeinschaft und im Verhältnis zum Verwalter. Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz. Wir beraten Sie in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, angefangen von der Begründung und dem Erwerb über die Verwaltung bis hin zur Veräußerung von Wohnungseigentum. Wir betreuen Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelne Wohnungseigentümer sowie WEG-Verwaltungen im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.

Unsere Tätigkeit umfasst u.a.

  • die Konzeption, Neugestaltung, Auslegung und Anwendung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung
  • die Beratung von WEG-Verwaltungen bei der Einberufung und Durchführung einer Eigentümerversammlung und Umsetzung von Beschlüssen
  • Mitwirkung bei der Eigentümerversammlung
  • die Vorbereitung von Beschlüssen
  • die Überprüfung der Wirksamkeit von Beschlüssen einschl. Beschlussanfechtungsverfahren
  • die Geltendmachung von Hausgeldern/Jahresabrechnungen
  • die Durchsetzung von erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • die Beratung bei Entscheidungen der Wohnungseigentümer über Reparaturen, bauliche Veränderungen, Modernisierungen des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluss
  • die Planung der Durchführung und Finanzierung auch größerer Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum,
  • die Vertretung einzelner Eigentümer und der WEG bzw. der übrigen Eigentümer in gerichtlichen Verfahren, etwa Anfechtungsverfahren gegen Mehrheitsbeschlüsse

Gewerbliches Mietrecht und Pachtrecht

Im Bereich des gewerblichen Mietrechts/Pachtrechts beraten wir sowohl Mieter als auch Vermieter/Pächter als auch Verpächter in allen Fragen rund um das Miet-/Pachtverhältnis. Wir unterstützen Sie bei der Konzeption, dem Entwurf und dem Abschluss von Miet-/Pachtverträgen. Unsere Tätigkeit umfasst außerdem die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Miet-/Pachtverhältnis.

Oft geht es um

  • die Konzeption und Neugestaltung gewerblicher Mietverträge und deren Nachträge
  • die Durchsetzung von Mietforderungen/Nebenkostenabrechnungen
  • Mieterhöhungsbegehren, Modernisierungsmaßnahmen
  • Fragen betreffend Schönheitsreparaturen
  • die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Mietmängeln
  • Fragen rund um das Thema Kündigung
  • die Durchsetzung von Räumungsansprüchen einschließlich Räumungsklagen

Wohnraummietrecht

Im Bereich des Wohnraummietrechts vertreten wir sowohl die Interessen von Mietern als auch Vermietern. Wir beraten Sie in allen Fragen des Wohnraummietrechts, von der Vertragsgestaltung bis hin zur Räumungsklage. Dabei haben wir stets die Besonderheiten des Wohnraummietrechts (im Vergleich zum gewerblichen Mietrecht) im Blick.

Zu unserer Beratungstätigkeit gehört u.a.

  • das Entwerfen und Überprüfen von Mietverträgen/einzelnen Vertragsklauseln
  • die Durchsetzung von Mietforderungen/Nebenkostenabrechnungen
  • Mieterhöhungsbegehren, Modernisierungsmaßnahmen
  • Fragen rund um Schönheitsreparaturen
  • Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Mietmängeln
  • die Prüfung der Voraussetzungen einer Kündigung und das Entwerfen von Kündigungsschreiben
  • die Durchsetzung von Räumungsansprüchen einschl. Räumungsklagen
  • die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag

Privates Baurecht

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das private Baurecht. Dabei betreuen wir Sie bei der Vorbereitung und Abwicklung komplexer Bauvorhaben, insbesondere bei der Vertragsgestaltung und Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen. Unsere Tätigkeit umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Beratung aller Bauparteien.

Dazu gehört u.a.

  • die Konzeption von Werkverträgen, Bauträgerkaufverträgen, Verbraucherbauverträgen und VOB/B-Verträgen
  • die Schnittstelle Bauträgerrecht – WEG-Recht
  • die Bewertung vergaberechtlicher Fragestellungen
  • die Durchführung selbstständiger Beweisverfahren
  • die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
  • die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Baumängeln
  • Fragen rund um die Abnahme
  • die Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsstrafen und die Durchsetzung von Vertragsstrafen

Öffentliches Baurecht

Im Bereich des öffentlichen Baurechts beraten wir Sie sowohl auf dem Gebiet des Bauplanungsrechts (vorrangig flächenbezogenes Recht der angemessenen Bodennutzung) als auch auf dem Gebiet des Bauordnungsrechts (vorrangig objektbezogenes Sicherheitsrecht).

Oft geht es um

  • die Erteilung der Baugenehmigung
  • die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • den Abschluss städtebaulicher Verträge
  • Normenkontrollverfahren
  • Bauordnungsverfügungen (Abriss-, Rückbau-, Stilllegungsverfügungen)
  • Fragen rund um das Baunachbarrecht

Architekten-/Ingenieurrecht

Im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts beraten wir Sie in allen Rechtsfragen rund um die Planung und Durchführung eines Bauwerks, insbesondere in den Bereichen des Vertrags-, Honorar-, und Haftungsrechts. Dabei umfasst unsere Tätigkeit die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung von Bauherren als auch von Architekten und Ingenieuren und sonstigen Beteiligten.

Dazu gehört u.a.

  • die Vertragsgestaltung
  • die Auslegung der HOAI
  • die Durchsetzung von Honorarforderungen
  • die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln
  • Fragen rund um die Abnahme

Immobilienwirtschaft

Zu unseren Leistungen in der Immobilienwirtschaft zählen insbesondere unsere Beratungstätigkeiten auf den Gebieten des Grundstücksrechts, des Wohnungseigentumsrechts, des Maklerrechts, des privaten Baurechts und des Architekten- und Ingenieurrechts. Mit dem Immobilienrecht wird in erster Linie die Beratung beim Ankauf und Verkauf einer Immobilie sowie die Beratung bei der Belastung eines Grundstücks in Verbindung gebracht. Dabei erstellen und überprüfen wir Immobilienkaufverträge und beraten Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Belastung eines Grundstücks mit Grundpfandrechten oder Nutzungsrechten.

Unsere Tätigkeit umfasst u.a.

  • die rechtliche Begleitung bei Immobilien-an- und Verkäufen
  • die Vertragsgestaltung und Vertragsüberprüfung
  • die Beratung bei der Belastung eines Grundstücks mit Rechten
  • die Durchsetzung von Kaufpreisansprüchen
  • die Durchsetzung von Rechten bei fehlgeschlagenen An-/Verkäufen und Mängeln

Grundstücksrecht

Im Bereich des Grundstücksrechts beraten wir Sie in allen Rechtsfragen rund um das Thema Grundstück. Dies beinhaltet neben der Begleitung von Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen auch die Beratung bei Rechtsfragen zu dinglichen Rechten an einem Grundstück.

Dazu gehört u.a.

  • die rechtliche Begleitung bei Immobilien-an- und Verkäufen
  • die Vertragsgestaltung und Vertragsüberprüfung
  • die Belastung eines Grundstücks mit Rechten
  • die Durchsetzung von Kaufpreisansprüchen
  • die Durchsetzung von Rechten bei fehlgeschlagenen An-/Verkäufen und Mängeln
  • das Erbbaurecht

Maklerrecht

Im Bereich des Maklerrechts beraten wir Sie in allen Rechtsfragen betreffend die Vermittlung oder den Nachweis eines wirksamen Immobilien-/Wohnungskauf- oder Mietvertrags. Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowohl des Maklers als auch des Auftraggebers.

Zu unserer Beratungstätigkeit gehört u.a.

  • die Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen
  • die Maklerprovision
  • die Haftung des Maklers
  • Widerrufsrechte des Auftraggebers
  • Prüfung der Vorkenntnis und der Verflechtung

Nachbarrecht

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Nachbarrechts, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Nachbarrecht. Das private Nachbarrecht betrifft Auseinandersetzungen zwischen den Eigentümern benachbarter Grundstücke. Dabei können vielfältige Konflikte auftreten, von überhängenden Wurzeln und Zweigen bis hin zur Lärmbelästigung. Das öffentliche Nachbarrecht regelt hingegen die Nutzung von Grundstücken im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich, vor der Schlichtungsstelle sowie vor Gericht.

Dazu gehört u.a.

  • das private Nachbarrecht
  • die Prüfung und Klärung nachbarlicher Verhältnisse
  • die Bewertung und Durchsetzung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen
  • der Bewertung und Durchsetzung des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs
  • die Prüfung von Rechten bei Geräusch- und Geruchsbelästigungen
  • Öffentliches Nachbarrecht
  • die Überprüfung und Durchsetzung von Abstandsregelungen
  • die Bewertung von Grenzüberbauten
  • die Prüfung und Durchsetzung nachbarschützender Vorschriften/ des Rücksichtsnahmegebots/des Gebietserhaltungsanspruchs

Projektentwicklung

Im Bereich der Projektentwicklung beraten wir Sie bei der Koordinierung, Steuerung und Überwachung von Bauvorhaben. Dabei unterstützen wir Sie in allen rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Fragen und helfen bei der optimalen Umsetzung Ihres Bauprojekts.

Dazu gehört u.a.

  • die Vertragsgestaltung
  • Fragen der Vergütung einzelner Leistungen
  • Gewährleistungs- und Haftungsfragen
  • Kündigungsmöglichkeiten

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung ist Teil jedes unserer Beratungsfelder. Sie ist als Grundlage einer vertraglichen Beziehung von großer Relevanz: Mit einem optimalen Vertrag können Konflikte vermieden, individuelle Interessen verfolgt und gemeinsame Zwecke verwirklicht werden. Wir beraten und unterstützen Sie rund um die Vertragsgestaltung, angefangen von der Vertragsplanung bis hin zum Vertragsschluss.

Unsere Tätigkeit umfasst u.a.

  • die Gestaltung, Entwicklung und fortlaufende Anpassung von Verträgen
  • die Überprüfung und Überarbeitung von Verträgen und Vertragsklauseln
  • die Betreuung der Vertragsverhandlungen
  • die Betreuung der Vertragsabwicklung
  • die Durchsetzung von Rechten aus Verträgen

Wärme-Contracting

Beim Wärme-Contracting geht es um die Versorgung von Liegenschaften mit Wärme in Form von Heizung und Warmwasser (perspektivisch in Zukunft sicherlich auch Klimaanlagen und Kälteversorgung). Die Versorgung erfolgt meist durch Fernwärme oder Nahwärme.

Derartige Verträge sind in der Regel sehr langfristig angelegt, damit sich die Investition für das Versorgungsunternehmen amortisiert. Für Grundstückseigentümer/WEG´s ist Wärme-Contracting interessant, wenn die erforderlichen liquiden Mittel zur Erneuerung einer in die Jahre gekommenen Heizungsanlage nicht zur Verfügung stehen.

Wenn auch auf den ersten Blick das Wärme-Contracting für beide Seiten Vorteile bietet, ist es auf Seiten des Eigentümers/der WEG ist wichtig, den Wärmeversorgungsvertrag interessengerecht zu gestalten und auszuhandeln. Dies beginnt mit der Laufzeit des Vertrages (durch die der Kunde gebunden und dadurch vom Wechsel auf andere Anbieter abgehalten wird), über die Einstiegspreise der Wärmeversorgung (in der Regel Grundpreis und Arbeitspreis) über die sogenannten Indexklauseln (zur Anpassung der Wärmekosten während der Laufzeit) bis hin zur sogenannten Endschaftsregelung (über den Verbleib der Wärmeversorgungsanlage nach Vertragsbeendigung). Zu all diesen Punkten hat die Rechtsprechung inzwischen sehr detaillierte Vorgaben entwickelt und Grundsatzurteile erlassen, die die Rechte des Kunden insbesondere im Hinblick auf Vergütungsstruktur, Vergütungsanpassung und Vertragsdauer stärken.

Unsere Tätigkeit umfasst u.a.

  • das Verhandeln eine Wärmeversorgungsvertrages mit einem Wärmeversorger

  • die Prüfung von bestehenden Wärmeversorgungsverträgen auf die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung

  • die Prüfung von Wärmeversorgungsverträgen auf die zulässige Vergütungsstruktur mit der Folge einer etwaigen Vergütungsanpassung

  • die Prüfung von Jahresabrechnungen über Wärmelieferung

  • die Prüfung von Preisanpassungen während eines laufenden Wärmelieferungsvertrages

  • die Geltendmachung von Ansprüche der versorgten Kunden/Eigentümergemeinschaften, die sich als Ergebnis aus den obigen Prüfungen ergeben

  • die Anpassung eines abgeschlossenen Vertrages an die Rechtslage nach Vorgabe der Rechtsprechung (in der Regel eine Verbesserung der Vergütungsstruktur und –höhe)

  • die Kündigung unwirksamer oder zu langfristiger Wärmeversorgungsverträge.

Zwangsversteigerung

Wir betreuen Sie bei Zwangsvollstreckungsverfahren in unbewegliches Vermögen, insbesondere der Zwangsversteigerung von Immobilien (Gebäude, Eigentumswohnungen) und Grundstücken. Dabei beraten wir Gläubiger, Schuldner und Bietinteressenten in allen rechtlichen Fragestellungen, die sich vor, während oder nach einem Zwangsversteigerungsverfahren stellen können.

Oft geht es um

  • die Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens
  • die Beratung beim Ablauf des Zwangsversteigerungsverfahrens
  • die Beratung von Betroffenen, wie z.B. Mieter des Versteigerungsobjekts

Zwangsvollstreckung

Wir beraten Sie nicht nur bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche, sondern auch bei der Durchsetzung Ihres titulierten Anspruches. Bei zahlungsunwilligen oder untätigen Schuldnern helfen wir Ihnen gegen diese zwangsweise vorzugehen und geeignete Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus beraten wir Schuldner oder Dritte über die ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe gegen eine unzulässige Zwangsvollstreckung. Zu unserem Tätigkeitsfeld gehört schließlich auch, für Sie im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes eine einstweilige Verfügung, einstweilige Anordnung oder einen Arrestbefehl zu beantragen oder abzuwenden.

Unsere Beratungstätigkeit umfasst u.a.

  • die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
  • Die Beantragung des Erlasses eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
  • die Erwirkung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen sowie der Abgabe von Willenserklärungen
  • die Räumungsvollstreckung
  • Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung
  • der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, einstweiligen Anordnung oder eines Arrestbefehls