Im Wohnungseigentumsrecht geht es um die Rechtsverhältnisse zwischen den Wohnungseigentümern untereinander sowie als Gemeinschaft und im Verhältnis zum Verwalter. Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz. Wir beraten Sie in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, angefangen von der Begründung und dem Erwerb über die Verwaltung bis hin zur Veräußerung von Wohnungseigentum. Wir betreuen Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelne Wohnungseigentümer sowie WEG-Verwaltungen im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.
Im Bereich des gewerblichen Mietrechts/Pachtrechts beraten wir sowohl Mieter als auch Vermieter/Pächter als auch Verpächter in allen Fragen rund um das Miet-/Pachtverhältnis. Wir unterstützen Sie bei der Konzeption, dem Entwurf und dem Abschluss von Miet-/Pachtverträgen. Unsere Tätigkeit umfasst außerdem die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Miet-/Pachtverhältnis.
Im Bereich des Wohnraummietrechts vertreten wir sowohl die Interessen von Mietern als auch Vermietern. Wir beraten Sie in allen Fragen des Wohnraummietrechts, von der Vertragsgestaltung bis hin zur Räumungsklage. Dabei haben wir stets die Besonderheiten des Wohnraummietrechts (im Vergleich zum gewerblichen Mietrecht) im Blick.
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das private Baurecht. Dabei betreuen wir Sie bei der Vorbereitung und Abwicklung komplexer Bauvorhaben, insbesondere bei der Vertragsgestaltung und Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen. Unsere Tätigkeit umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Beratung aller Bauparteien.
Im Bereich des öffentlichen Baurechts beraten wir Sie sowohl auf dem Gebiet des Bauplanungsrechts (vorrangig flächenbezogenes Recht der angemessenen Bodennutzung) als auch auf dem Gebiet des Bauordnungsrechts (vorrangig objektbezogenes Sicherheitsrecht).
Im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts beraten wir Sie in allen Rechtsfragen rund um die Planung und Durchführung eines Bauwerks, insbesondere in den Bereichen des Vertrags-, Honorar-, und Haftungsrechts. Dabei umfasst unsere Tätigkeit die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung von Bauherren als auch von Architekten und Ingenieuren und sonstigen Beteiligten.
Zu unseren Leistungen in der Immobilienwirtschaft zählen insbesondere unsere Beratungstätigkeiten auf den Gebieten des Grundstücksrechts, des Wohnungseigentumsrechts, des Maklerrechts, des privaten Baurechts und des Architekten- und Ingenieurrechts. Mit dem Immobilienrecht wird in erster Linie die Beratung beim Ankauf und Verkauf einer Immobilie sowie die Beratung bei der Belastung eines Grundstücks in Verbindung gebracht. Dabei erstellen und überprüfen wir Immobilienkaufverträge und beraten Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Belastung eines Grundstücks mit Grundpfandrechten oder Nutzungsrechten.
Im Bereich des Grundstücksrechts beraten wir Sie in allen Rechtsfragen rund um das Thema Grundstück. Dies beinhaltet neben der Begleitung von Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen auch die Beratung bei Rechtsfragen zu dinglichen Rechten an einem Grundstück.
Im Bereich des Maklerrechts beraten wir Sie in allen Rechtsfragen betreffend die Vermittlung oder den Nachweis eines wirksamen Immobilien-/Wohnungskauf- oder Mietvertrags. Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowohl des Maklers als auch des Auftraggebers.
Wir beraten Sie in allen Bereichen des Nachbarrechts, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Nachbarrecht. Das private Nachbarrecht betrifft Auseinandersetzungen zwischen den Eigentümern benachbarter Grundstücke. Dabei können vielfältige Konflikte auftreten, von überhängenden Wurzeln und Zweigen bis hin zur Lärmbelästigung. Das öffentliche Nachbarrecht regelt hingegen die Nutzung von Grundstücken im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich, vor der Schlichtungsstelle sowie vor Gericht.
Im Bereich der Projektentwicklung beraten wir Sie bei der Koordinierung, Steuerung und Überwachung von Bauvorhaben. Dabei unterstützen wir Sie in allen rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Fragen und helfen bei der optimalen Umsetzung Ihres Bauprojekts.
Die Vertragsgestaltung ist Teil jedes unserer Beratungsfelder. Sie ist als Grundlage einer vertraglichen Beziehung von großer Relevanz: Mit einem optimalen Vertrag können Konflikte vermieden, individuelle Interessen verfolgt und gemeinsame Zwecke verwirklicht werden. Wir beraten und unterstützen Sie rund um die Vertragsgestaltung, angefangen von der Vertragsplanung bis hin zum Vertragsschluss.
Beim Wärme-Contracting geht es um die Versorgung von Liegenschaften mit Wärme in Form von Heizung und Warmwasser (perspektivisch in Zukunft sicherlich auch Klimaanlagen und Kälteversorgung). Die Versorgung erfolgt meist durch Fernwärme oder Nahwärme.
Derartige Verträge sind in der Regel sehr langfristig angelegt, damit sich die Investition für das Versorgungsunternehmen amortisiert. Für Grundstückseigentümer/WEG´s ist Wärme-Contracting interessant, wenn die erforderlichen liquiden Mittel zur Erneuerung einer in die Jahre gekommenen Heizungsanlage nicht zur Verfügung stehen.
Wenn auch auf den ersten Blick das Wärme-Contracting für beide Seiten Vorteile bietet, ist es auf Seiten des Eigentümers/der WEG ist wichtig, den Wärmeversorgungsvertrag interessengerecht zu gestalten und auszuhandeln. Dies beginnt mit der Laufzeit des Vertrages (durch die der Kunde gebunden und dadurch vom Wechsel auf andere Anbieter abgehalten wird), über die Einstiegspreise der Wärmeversorgung (in der Regel Grundpreis und Arbeitspreis) über die sogenannten Indexklauseln (zur Anpassung der Wärmekosten während der Laufzeit) bis hin zur sogenannten Endschaftsregelung (über den Verbleib der Wärmeversorgungsanlage nach Vertragsbeendigung). Zu all diesen Punkten hat die Rechtsprechung inzwischen sehr detaillierte Vorgaben entwickelt und Grundsatzurteile erlassen, die die Rechte des Kunden insbesondere im Hinblick auf Vergütungsstruktur, Vergütungsanpassung und Vertragsdauer stärken.
Unsere Tätigkeit umfasst u.a.
das Verhandeln eine Wärmeversorgungsvertrages mit einem Wärmeversorger
die Prüfung von bestehenden Wärmeversorgungsverträgen auf die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung
die Prüfung von Wärmeversorgungsverträgen auf die zulässige Vergütungsstruktur mit der Folge einer etwaigen Vergütungsanpassung
die Prüfung von Jahresabrechnungen über Wärmelieferung
die Prüfung von Preisanpassungen während eines laufenden Wärmelieferungsvertrages
die Geltendmachung von Ansprüche der versorgten Kunden/Eigentümergemeinschaften, die sich als Ergebnis aus den obigen Prüfungen ergeben
die Anpassung eines abgeschlossenen Vertrages an die Rechtslage nach Vorgabe der Rechtsprechung (in der Regel eine Verbesserung der Vergütungsstruktur und –höhe)
die Kündigung unwirksamer oder zu langfristiger Wärmeversorgungsverträge.
Wir betreuen Sie bei Zwangsvollstreckungsverfahren in unbewegliches Vermögen, insbesondere der Zwangsversteigerung von Immobilien (Gebäude, Eigentumswohnungen) und Grundstücken. Dabei beraten wir Gläubiger, Schuldner und Bietinteressenten in allen rechtlichen Fragestellungen, die sich vor, während oder nach einem Zwangsversteigerungsverfahren stellen können.
Wir beraten Sie nicht nur bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche, sondern auch bei der Durchsetzung Ihres titulierten Anspruches. Bei zahlungsunwilligen oder untätigen Schuldnern helfen wir Ihnen gegen diese zwangsweise vorzugehen und geeignete Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus beraten wir Schuldner oder Dritte über die ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe gegen eine unzulässige Zwangsvollstreckung. Zu unserem Tätigkeitsfeld gehört schließlich auch, für Sie im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes eine einstweilige Verfügung, einstweilige Anordnung oder einen Arrestbefehl zu beantragen oder abzuwenden.
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