Zu unseren Leistungen in der Immobilienwirtschaft zählen insbesondere unsere Beratungstätigkeiten auf den Gebieten des Grundstücksrechts, des Wohnungseigentumsrechts, des Maklerrechts, des privaten Baurechts und des Architekten- und Ingenieurrechts. Mit dem Immobilienrecht wird in erster Linie die Beratung beim Ankauf und Verkauf einer Immobilie sowie die Beratung bei der Belastung eines Grundstücks in Verbindung gebracht. Dabei erstellen und überprüfen wir Immobilienkaufverträge und beraten Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Belastung eines Grundstücks mit Grundpfandrechten oder Nutzungsrechten.
Rechtsanwälte
Frey · Schäfer · Brandt
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