WEG-Recht

Im Wohnungseigentumsrecht geht es um die Rechtsverhältnisse zwischen den Wohnungseigentümern untereinander sowie als Gemeinschaft und im Verhältnis zum Verwalter. Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz. Wir beraten Sie in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, angefangen von der Begründung und dem Erwerb über die Verwaltung bis hin zur Veräußerung von Wohnungseigentum. Wir betreuen Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelne Wohnungseigentümer sowie WEG-Verwaltungen im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.

Unsere Tätigkeit umfasst u.a.

  • die Konzeption, Neugestaltung, Auslegung und Anwendung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung
  • die Beratung von WEG-Verwaltungen bei der Einberufung und Durchführung einer Eigentümerversammlung und Umsetzung von Beschlüssen
  • Mitwirkung bei der Eigentümerversammlung
  • die Vorbereitung von Beschlüssen
  • die Überprüfung der Wirksamkeit von Beschlüssen einschl. Beschlussanfechtungsverfahren
  • die Geltendmachung von Hausgeldern/Jahresabrechnungen
  • die Durchsetzung von erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • die Beratung bei Entscheidungen der Wohnungseigentümer über Reparaturen, bauliche Veränderungen, Modernisierungen des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluss
  • die Planung der Durchführung und Finanzierung auch größerer Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum,
  • die Vertretung einzelner Eigentümer und der WEG bzw. der übrigen Eigentümer in gerichtlichen Verfahren, etwa Anfechtungsverfahren gegen Mehrheitsbeschlüsse

Ihre Ansprechpartner bei Frey Schäfer Brandt zu diesem Rechtsgebiet:

Rechtsanwalt Thomas Brandt Köln

Thomas Brandt

Rechtsanwalt

Hans-Eckart Frey

Rechtsanwalt

Sonja Schilken

Rechtsanwältin

Jan Wittenborn

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Sebastian Braun Köln

Sebastian Braun

Rechtsanwalt