Gewerbliches Mietrecht und Pachtrecht
Im Bereich des gewerblichen Mietrechts/Pachtrechts beraten wir sowohl Mieter als auch Vermieter/Pächter als auch Verpächter in allen Fragen rund um das Miet-/Pachtverhältnis. Wir unterstützen Sie bei der Konzeption, dem Entwurf und dem Abschluss von Miet-/Pachtverträgen. Unsere Tätigkeit umfasst außerdem die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Miet-/Pachtverhältnis.
Oft geht es um:
- die Konzeption und Neugestaltung gewerblicher Mietverträge und deren Nachträge
- die Durchsetzung von Mietforderungen/Nebenkostenabrechnungen
- Mieterhöhungsbegehren, Modernisierungsmaßnahmen
- Fragen betreffend Schönheitsreparaturen
- die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Mietmängeln
- Fragen rund um das Thema Kündigung
- die Durchsetzung von Räumungsansprüchen einschließlich Räumungsklagen