Wir beraten Sie nicht nur bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche, sondern auch bei der Durchsetzung Ihres titulierten Anspruches. Bei zahlungsunwilligen oder untätigen Schuldnern helfen wir Ihnen gegen diese zwangsweise vorzugehen und geeignete Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus beraten wir Schuldner oder Dritte über die ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe gegen eine unzulässige Zwangsvollstreckung. Zu unserem Tätigkeitsfeld gehört schließlich auch, für Sie im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes eine einstweilige Verfügung, einstweilige Anordnung oder einen Arrestbefehl zu beantragen oder abzuwenden.
Rechtsanwälte
Frey · Schäfer · Brandt
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