Zwangsvollstreckung
Wir beraten Sie nicht nur bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche, sondern auch bei der Durchsetzung Ihres titulierten Anspruches. Bei zahlungsunwilligen oder untätigen Schuldnern helfen wir Ihnen gegen diese zwangsweise vorzugehen und geeignete Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus beraten wir Schuldner oder Dritte über die ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe gegen eine unzulässige Zwangsvollstreckung. Zu unserem Tätigkeitsfeld gehört schließlich auch, für Sie im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes eine einstweilige Verfügung, einstweilige Anordnung oder einen Arrestbefehl zu beantragen oder abzuwenden.
Unsere Beratungstätigkeit umfasst u.a.
- die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
- Die Beantragung des Erlasses eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- die Erwirkung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen sowie der Abgabe von Willenserklärungen
- die Räumungsvollstreckung
- Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung
- der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, einstweiligen Anordnung oder eines Arrestbefehls