Nachbarrecht

Nachbarrecht

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Nachbarrechts, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Nachbarrecht. Das private Nachbarrecht betrifft Auseinandersetzungen zwischen den Eigentümern benachbarter Grundstücke. Dabei können vielfältige Konflikte auftreten, von überhängenden Wurzeln und Zweigen bis hin zur Lärmbelästigung. Das öffentliche Nachbarrecht regelt hingegen die Nutzung von Grundstücken im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich, vor der Schlichtungsstelle sowie vor Gericht.

Dazu gehört u.a.

  • das private Nachbarrecht
  • die Prüfung und Klärung nachbarlicher Verhältnisse
  • die Bewertung und Durchsetzung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen
  • der Bewertung und Durchsetzung des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs
  • die Prüfung von Rechten bei Geräusch- und Geruchsbelästigungen
  • Öffentliches Nachbarrecht
  • die Überprüfung und Durchsetzung von Abstandsregelungen
  • die Bewertung von Grenzüberbauten
  • die Prüfung und Durchsetzung nachbarschützender Vorschriften/ des Rücksichtsnahmegebots/des Gebietserhaltungsanspruchs

Ihre Ansprechpartner bei Frey Schäfer Brandt zu diesem Rechtsgebiet:

Sonja Schilken

Rechtsanwältin

Rechtsanwältin

Claude-Henrik Husemann

Rechtsanwalt

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