Wir beraten Sie in allen Bereichen des Nachbarrechts, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Nachbarrecht. Das private Nachbarrecht betrifft Auseinandersetzungen zwischen den Eigentümern benachbarter Grundstücke. Dabei können vielfältige Konflikte auftreten, von überhängenden Wurzeln und Zweigen bis hin zur Lärmbelästigung. Das öffentliche Nachbarrecht regelt hingegen die Nutzung von Grundstücken im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich, vor der Schlichtungsstelle sowie vor Gericht.
Rechtsanwälte
Frey · Schäfer · Brandt
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