
Entwarnung für WEG-Verwalter Zertifizierungsstichtag um ein Jahr auf den 01.12.2023 verschoben
Der Bundestag hat am 22.09.2022 den Stichtag für die Zertifizierung von WEG-Verwaltern vom (bisher) 01.12.2022 um ein Jahr auf den 01.12.2023 verschoben. Insofern wurde § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG abgeändert. Diese Vorschrift gilt für die Neubestellung eines Verwalters, die gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG nF nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, wenn ein zertifizierter Verwalter bestellt