Eigentümerversammlung: Kann auch ein nicht anwesender Eigentümer Beschlüsse anfechten, weil an der Versammlung ein Rechtsanwalt/Architekt teilgenommen hat?

Das Landgericht Düsseldorf meint: Ja!, weil eine Eigentümerversammlung nicht öffentlich ist. Das Recht auf Nichtöffentlichkeit haben alle Eigentümer, sowohl die anwesenden als auch die abwesenden. Wenn von den anwesenden Eigentümern kein Veto erhoben wird, ist damit nicht gleichzeitig die Erlaubnis durch die abwesenden Eigentümer verbunden: LG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2020 = Az. 25 S 102/19. Empfehlung: Wenn ausstehende Berater teilnehmen sollen, zunächst einen Geschäftsordnungsbeschluss über die Teilnahme an der Beratung fassen, einfache Mehrheit reicht. Sodann ist die Teilnahme auf die Beratungsphase zu beschränken. Im Anschluss daran müssen die Eigentümer die Möglichkeit haben, sich nicht-öffentlich (also ohne den Berater) intern eine Meinung zu bilden und abzustimmen. tb