Öffentliches Baurecht

Öffentliches Baurecht

Im Bereich des öffentlichen Baurechts beraten wir Sie sowohl auf dem Gebiet des Bauplanungsrechts (vorrangig flächenbezogenes Recht der angemessenen Bodennutzung) als auch auf dem Gebiet des Bauordnungsrechts (vorrangig objektbezogenes Sicherheitsrecht).

Oft geht es um

  • die Erteilung der Baugenehmigung
  • die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • den Abschluss städtebaulicher Verträge
  • Normenkontrollverfahren
  • Bauordnungsverfügungen (Abriss-, Rückbau-, Stilllegungsverfügungen)
  • Fragen rund um das Baunachbarrecht

Ihr Ansprechpartner bei Frey Schäfer Brandt zu diesem Rechtsgebiet:

Jan Wittenborn

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht