Wir betreuen Sie bei Zwangsvollstreckungsverfahren in unbewegliches Vermögen, insbesondere der Zwangsversteigerung von Immobilien (Gebäude, Eigentumswohnungen) und Grundstücken. Dabei beraten wir Gläubiger, Schuldner und Bietinteressenten in allen rechtlichen Fragestellungen, die sich vor, während oder nach einem Zwangsversteigerungsverfahren stellen können.
Oft geht es um
- die Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens
- die Beratung beim Ablauf des Zwangsversteigerungsverfahrens
- die Beratung von Betroffenen, wie z.B. Mieter des Versteigerungsobjekts