Neues Wohnungseigentumsgesetz tritt am 01.12.2020 in Kraft! Die wichtigsten Änderungen…

Am 01.12.2020 tritt das neue Wohnungseigentumsgesetz in Kraft. Es enthält wesentliche Änderungen und Ergänzungen der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Verwaltungsstruktur hat sich komplett geändert (im Mittelpunkt steht jetzt der Verband), die Systematik der baulichen Maßnahmen und deren Bezahlung ist ebenfalls vollständig umstrukturiert.

Es gibt wichtige neue Regelungen zur Eigentümerversammlung (immer beschlussfähig, Einberufungsfrist drei Wochen), zum Verwalter (Zertifizierungspflicht, jederzeit ohne wichtigen Grund abrufbar) und zum Verwaltungsbeirat (Anzahl frei bestimmbar, Kontroll- und Vertretungsfunktion) sowie viele weitere Einzelheiten. Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen kann per Download heruntergeladen werden.

Download der wichtigsten Änderungen als PDF. 
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