Wärme-Contracting

Wärme-Contracting

Beim Wärme-Contracting geht es um die Versorgung von Liegenschaften mit Wärme in Form von Heizung und Warmwasser (perspektivisch in Zukunft sicherlich auch Klimaanlagen und Kälteversorgung). Die Versorgung erfolgt meist durch Fernwärme oder Nahwärme.

Derartige Verträge sind in der Regel sehr langfristig angelegt, damit sich die Investition für das Versorgungsunternehmen amortisiert. Für Grundstückseigentümer/WEG´s ist Wärme-Contracting interessant, wenn die erforderlichen liquiden Mittel zur Erneuerung einer in die Jahre gekommenen Heizungsanlage nicht zur Verfügung stehen.

Wenn auch auf den ersten Blick das Wärme-Contracting für beide Seiten Vorteile bietet, ist es auf Seiten des Eigentümers/der WEG ist wichtig, den Wärmeversorgungsvertrag interessengerecht zu gestalten und auszuhandeln. Dies beginnt mit der Laufzeit des Vertrages (durch die der Kunde gebunden und dadurch vom Wechsel auf andere Anbieter abgehalten wird), über die Einstiegspreise der Wärmeversorgung (in der Regel Grundpreis und Arbeitspreis) über die sogenannten Indexklauseln (zur Anpassung der Wärmekosten während der Laufzeit) bis hin zur sogenannten Endschaftsregelung (über den Verbleib der Wärmeversorgungsanlage nach Vertragsbeendigung). Zu all diesen Punkten hat die Rechtsprechung inzwischen sehr detaillierte Vorgaben entwickelt und Grundsatzurteile erlassen, die die Rechte des Kunden insbesondere im Hinblick auf Vergütungsstruktur, Vergütungsanpassung und Vertragsdauer stärken.

Unsere Tätigkeit umfasst u.a.

  • das Verhandeln eine Wärmeversorgungsvertrages mit einem Wärmeversorger
  • die Prüfung von bestehenden Wärmeversorgungsverträgen auf die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung
  • die Prüfung von Wärmeversorgungsverträgen auf die zulässige Vergütungsstruktur mit der Folge einer etwaigen Vergütungsanpassung
  • die Prüfung von Jahresabrechnungen über Wärmelieferung
  • die Prüfung von Preisanpassungen während eines laufenden Wärmelieferungsvertrages
  • die Geltendmachung von Ansprüche der versorgten Kunden/Eigentümergemeinschaften, die sich als Ergebnis aus den obigen Prüfungen ergeben
  • die Anpassung eines abgeschlossenen Vertrages an die Rechtslage nach Vorgabe der Rechtsprechung (in der Regel eine Verbesserung der Vergütungsstruktur und –höhe)
  • die Kündigung unwirksamer oder zu langfristiger Wärmeversorgungsverträge.

Ihr Ansprechpartner bei Frey Schäfer Brandt zu diesem Rechtsgebiet:

Rechtsanwalt Thomas Brandt Köln

Thomas Brandt

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht