Urteil des BGH vom 20.09.2024 = V ZR 195/23 Anfechtung von „Abrechnungsbeschlüssen“

Der Eigentümerbeschluss über Abrechnungsergebnisse (Abrechnungsspitzen) ist nur anfechtbar, wenn sich Fehler der zugrundeliegenden Jahresabrechnung auf den Abrechnungsbetrag/die Abrechnungsspitze zahlenmäßig auswirken. Mit seinem Urteil vom 20.09.2024 (V ZR 195/23) bestätigt der Bundesgerichtshof die in der Instanzrechtsprechung und Literatur vertretene herrschende Meinung, dass nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ab 01.12.2020 ein fehlerhafter „Abrechnungsbeschluss“, der sich gemäß § […]