Für die Beauftragung von Rechtsanwälten und Gutachter sind grundsätzlich keine Alternativangebote einzuholen BGH Urteil vom 18.07.2025 = V ZR 76/24

Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Beauftragung eines Rechtsanwaltes oder eines Sachverständigen beschließt, müssen dafür vor der Beschlussfassung keine Alternativangebote eingeholt werden. Dies war bis zur BGH-Entscheidung umstritten. Die herrschende Meinung vertrat die Auffassung, dass auch bei der Beauftragung von Rechtsanwälten und Sachverständigen vorher vergleichbare Angebote eingeholt werden müssen, so etwa die Amtsgerichte München, Hamburg und Charlottenburg […]