Bauliche Veränderungen: Auch Veränderungen nur des Erscheinungsbildes der Liegenschaft, ohne dass zwingend ein Substanzeingriff vorliegen muss (hier: Solaranlage) BGH Urteil vom 18.07.2025 = V ZR 29/24

Der BGH hat den langjährigen Streit entschieden, ob eine bauliche Veränderung – zumindest auch – eines Subtanzeingriffes in das gemeinschaftliche Eigentum bedarf oder ob es ausreicht, wenn nur das optische Erscheinungsbild der Wohnungseigentumsanlage wesentlich verändert wird; und zwar  anhand einer sogenannten „Solaranlage“ auf der Balkonbrüstung einer Wohnung der Liegenschaft. Der BGH kommt in den Randziffern […]