Kein Zurückbehaltungsrecht eines Wohnungseigentümers gegen seine Verpflichtung zur monatlichen Zahlung des Hausgeldes bzw. der Zuführungen zur Rücklage an die WEG! (BGH, Urteil vom 14.11.2025 – V ZR 190/24)

Jeder Wohnungseigentümer kennt es: Man zahlt artig Monat für Monat sein Hausgeld und die Beträge, die der Rücklage zuzuführen sind an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), aber umgekehrt passiert nichts: Anrufe beim Verwalter werden ignoriert, Rückrufbitten missachtet, Ansprüche auf Einsicht in die WEG-Verwaltungsunterlagen werden nicht erfüllt, die längst überfällige Jahresabrechnung wird nicht vorgelegt und die […]