Keine Untervermietung mit Gewinnerzielungsabsicht BGH, Urteil vom 28. Januar 2026 – VIII ZR 228/23

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass ein Mieter keinen Anspruch auf Erteilung einer Untervermietungserlaubnis nach § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB hat, wenn er durch die Untervermietung Einnahmen erzielt, die über die Deckung seiner eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinausgehen. Eine gewinnbringende Untervermietung stellt danach kein „berechtigtes Interesse“ im Sinne der Vorschrift […]