BGH-Urteil vom 27.02.2026 = V ZR 219/24 (veröffentlicht am 10.03.2026) Der Anspruch auf planmäßige Erstherstellung des Gemeinschaftseigentums umfasst auch Teile des Sondereigentums

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zum Anspruch auf „erstmalige plangerechte Errichtung“ des Gemeinschaftseigentums weiterentwickelt. Mit Urteil vom 27.02.2026 = V ZR 219/24 hat der BGH entschieden, dass der Anspruch auf erstmalige plangerechte Errichtung des Gemeinschaftseigentums auch Teile des Sondereigentums erfasst, die in unmittelbaren baulichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum stehen, insbesondere:   –     Herstellung […]