Brandaktuell: BGH Urteil vom 24. April 2026 – V ZR 102/24 – Zuständigkeit für Balkonsanierungen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch Urteil vom 24. April 2026 – V ZR 102/24 entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) eine Balkonsanierung auch dann beschließen darf und ggf. sogar muss, wenn nach der Teilungserklärung die einzelnen Wohnungseigentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone verpflichtet sind. Der Kläger ist Mitglied der beklagten GdWE. […]