BGH, Urteil vom 23. Januar 2026 – V ZR 91/25: Hinweis für Erwerber von Bauträgerobjekten – Unwirksame Zustimmungspflichten zu nachträglichen Änderungen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Az. V ZR 91/25), dass Klauseln in Bauträgerverträgen, die Verbraucher verpflichten, nachträglichen Änderungen der Teilungserklärung zuzustimmen, in der Regel unwirksam sind, wenn sie nicht klar erkennen lassen, dass und aus welchen triftigen Gründen der Bauträger Änderungen vornehmen darf. Solche Gründe müssen im Vertrag konkret benannt werden; pauschale oder völlig offene Änderungsvorbehalte […]