BGH Urteil vom 16. Juli 2026 – I ZR 111/25 – Zur hälftigen Teilung der Maklerprovision bei Einfamilienhäusern

Der Bundesgerichtshof hat die Voraussetzungen für die Anwendung des sogenannten Halbteilungsgrundsatzes bei Maklerprovisionen konkretisiert. Nach § 656c BGB darf ein Makler, der sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer eines Einfamilienhauses tätig wird, von beiden Parteien grundsätzlich nur eine Provision in gleicher Höhe verlangen. Im entschiedenen Fall hatte ein Makler eine Immobilie vermittelt, […]