BGH Urteil vom 25.09.2026 = V ZR 165/25 Beschluss über Graffiti (Streetart) an der gemeinschaftlichen Fassade

Der BGH hat am 25.09.2026 entschieden, dass ein Beschluss über die Anbringung von Streetart (Fassadengemälde, umgangssprachlich Graffiti) an der Fassade eines im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Hauses angebracht werden darf, ohne dass bei Beauftragung bereits feststeht, „wie das Kunstwerk nach seinem Abschluss konkret aussehen wird“. Der Schwerpunkt der Entscheidung liegt bei den Themen „Bestimmtheit“ und „Verstoß […]