Fristlose Kündigung wegen anhaltender Zutrittsverweigerung des Wohnraum- mieters zur Mietsache (LG München II, Urteil vom 24.02.2026 – 12 S 1472/25)

Eine fristlose Kündigung eines Wohnraummietvertrages gemäß § 543 Abs. 1 BGB ist aus wichtigem Grund möglich, „wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (…) die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (…) nicht zugemutet werden kann“. In der Entscheidung des LG München II hatte das Gericht darüber zu befinden, ob eine […]