Rauchwarnmelder: Welche Kosten muss der Mieter tragen?

Bis zum 31.12.2016 sind nach § 49 Abs. 7 BauONW in allen Wohnungen an den in der Verordnung näher bezeichneten Stellen Rauchwarnmelder zu installieren. Hierfür ist nach Bauordnung der Vermieter/Eigentümer zuständig. Die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft obliegt nach der Bauordnung dem Nutzer der Wohnung, bei Vermietung also dem Mieter. Soweit die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen der Bauordnung. Damit […]