Unbefristeter Fortgeltungsbeschluss über Wirtschaftsplan möglich

Unbefristeter Fortgeltungsbeschluss über Wirtschaftsplan möglich   Der BGH hat am 14.12.2018 (Aktenzeichen V ZR 2/18) entschieden, dass ein sogenannter Fortgeltungsbeschluss zum beschlossenen Wirtschaftsplan nicht befristet werden muss. Es darf also (wieder!) beschlossen werden: Der beschlossene Wirtschaftsplan gilt solange fort, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen wird.   Zwischenzeitlich war dieser Beschluss auf Kritik gestoßen. Von einigen […]