Wer ist für die Trittschalldämmung zwischen zwei Wohnungen zuständig?

Für die Einhaltung der Trittschalldämmung zwischen zwei übereinanderliegenden Wohnungen kann auch der obere Wohnungseigentümer zuständig sein, selbst wenn das zwischen den Wohnungen liegende Gemeinschaftseigentum die gebotenen schallschutztechnischen Mindestanforderungen nicht einhält; BGH, Urteil vom 26.06.2020 = V ZR 173/19. Grundsätzlich ist die Trittschalldämmung in der Geschossdecke zwischen zwei übereinanderliegenden Wohnungen Angelegenheit der Wohnungseigentümergemeinschaft, da es sich […]