BGH: Genehmigung baulicher Veränderung mit der Bedingung Kostentragung zulässig

Es war bisher streitig und wurde überwiegend abgelehnt, dass die Wohnungseigentümer die Genehmigung einer baulichen Veränderung mit der Bedingung beschließen können, dass der Bauwillige alle Kosten und Folgekosten trägt. Das Problem lag bei den Folgekosten. Denn über künftige Kosten können die Eigentümer nicht generell, sondern gem. § 16 Abs. 4 WEG nur im Einzelfall beschließen. […]