Update: Corona WEG-Versammlungen ab 15.06.2020

Für die Durchführung von Eigentümerversammlungen gibt es seit dem 15.06.2020 eine weitere Erleichterung, und zwar in Form der „besonderen Rückverfolgbarkeit“. Die einfache Rückverfolgbarkeit besteht in der Erfassung von Name, Adresse, Telefonnummer sowie Ankunfts- und Abgangszeitpunkt.  Die besondere Rückverfolgbarkeit besteht gem. § 2a Abs. 2 CoronaSchV in einem Sitzplan, also die Festlegung und Dokumentation der Anordnung […]