Ab 01.11.2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG fasst die Bestimmungen des bisherigen Energieeinspargesetzes, der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des EEWärmeG zusammen. Die wichtigsten Änderungen ergeben sich für den Neubau von Wohn- und Gebäudeimmobilien. Für Bestandsimmobilien ändert sich nur wenig. Im Wesentlichen bleibt es bei den bisherigen Vorgaben der EnEV. Neu ist:  Künftig ist in Energieausweisen auch die Kohlendioxidemission des Gebäudes anzugeben.  […]