Keine getrennte Beschlusskompetenz für Untergemeinschaften bei Abrechnungen

Mit Urteil vom 16.07.2021 (V ZR 163/20) hat der BGH entschieden, dass auch bei höchstmöglicher Verselbständigung von Untergemeinschaften grundsätzlich keine eigene Beschlusskompetenz der Untergemeinschaften über die Jahresabrechnung besteht/bestand* (*Das Urteil ist noch zur alten Rechtslage vor dem 01.12.2020 ergangen.). Vielmehr hat die Bildung von Untergemeinschaften nur Auswirkung auf die Gestaltung der Jahresabrechnung. Über die Jahresabrechnung […]