Wohnungseigentümerversammlungen nach aktueller Coronaschutzverordnung ab 24.11.2021

Die Coronaschutzverordnung vom 17.08.2021 ist mit Wirkung ab 24.11.2021 neu gefasst und teilweise verschärft worden (2G-Regel bzw. 2G+-Regel). Für die Abhaltung von Wohnungseigentümerversammlungen hat sich grundsätzlich keine Änderung ergeben. Insbesondere ist nicht die diskutierte 2G-Regel eingeführt worden. Für Wohnungseigentümerversammlungen gilt daher weiterhin die 3G-Regel, nunmehr verortet in § 4 Abs. 1 Ziff. 6 Coronaschutzverordnung („rechtlich […]