Urteil BGH vom 12.11.2021 = V ZR 204/20 Kostentragung für Sanierung der Tiefgaragendecke zwischen den Untergemeinschaften Tiefgarage und Wohngebäude

Mit Urteil vom 12.11.2021 hat der BGH zu der Frage Stellung genommen, ob bei selbständigen Untergemeinschaften „Tiefgarage“ und „Wohngebäude“ die Kosten der Sanierung der Tiefgaragendecke, die gleichzeitig das Fundament für das darüberliegende Wohngebäude ist, (nur) von den Tiefgarageneigentümern oder von allen Eigentümern zu tragen sind. Der BGH stellt im konkreten Fall die Kostentragungspflicht nur der […]