Umlagefähigkeit der Miete für Rauchwarnmelder auf Wohnraummieter BGH-Urteil vom 11.05.2022: VIII ZR 379/20

In seinem Urteil vom 11.05.2022 (VIII ZR 379/20) stellt der BGH fest, dass die Mietzahlungen des Wohnungsvermieters für Rauchwarnmelder keine umlagefähigen Kosten im Sinne der Betriebskostenverordnung sind, weil sie als Anschaffungskosten bzw. an die Stelle von Anschaffungskosten getretene Mietkosten zu werten sind. Anschaffungskosten für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind aber grundsätzlich nicht auf den Mieter umlegbar, […]