Schadensersatz wegen Baustopps aufgrund einstweiliger Verfügung Urteil des BGH vom 21.04.2023 = V ZR 86/22

Erwirkt ein Anfechtungskläger (neben seiner Anfechtungsklage gegen einen Baumaßnahmenbeschluss) eine einstweilige Verfügung auf Baustopp, und erweist sich die einstweilige Verfügung im anschließenden Widerspruchsverfahren sowie die Anfechtung als unbegründet, weil der Baumaßnahmenbeschluss nicht gegen ordnungsmäßige Verwaltung verstößt, ist der Verfügungskläger/Anfechtungskläger gegenüber der WEG verpflichtet, den durch eine etwaige Verzögerung eingetretenen Schaden (Baukostenverteuerung) der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erstatten. […]