BGH: Technik- und Heizungsräume können Sondereigentum sein, BGH-Urteil vom 20.02.2026 = V ZR 34/25

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.02.2026 seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich geändert und für das Wohnungseigentumsrecht eine wichtige Klarstellung getroffen: Räume, in denen sich gemeinschaftlich genutzte Versorgungsanlagen befinden, können dennoch wirksam im Sondereigentum eines einzelnen Wohnungseigentümers stehen. Im entschiedenen Fall ging es um eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Einheiten. Laut Teilungserklärung waren mehrere Kellerräume – […]