Ordnungsmäßige Einberufung zur Versammlung durch Absendung des Einberufungsschreibens

In einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 20.11.2020 hat der BGH (V ZR 296/19) entschieden, dass die in der Gemeinschaftsordnung vereinbarte Klausel „Für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung genügt die Absendung an die Anschrift, die dem Verwalter von dem Wohnungseigentümer zuletzt mitgeteilt worden ist“ gültig ist. Diese Klausel bedeutet, dass der Verwalter seiner Verpflichtung zur Einberufung […]