BGH: Klagende Einzeleigentümer verlieren nicht (rückwirkend) ihre Klageberechtigung bezüglich Gemeinschaftseigentum

Seit dem 01.12.2020 können einzelne Eigentümer aufgrund der WEG-Reform nicht mehr andere Eigentümer wegen Störung des gemeinschaftlichen Eigentums auf Unterlassung oder Rückbau verklagen. Bis zum 30.11.2020 war dies anders. Einzelne Eigentümer konnten Miteigentümer sowohl wegen baulicher Veränderungen (auf Rückbau und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes) als auch wegen Störung des gemeinschaftlichen Gebrauchs (Verstoß gegen Nutzungsregeln, Lärm, […]