BGH: Instandhaltungspflicht auch bei mehr als 50 %-igem Sanierungsbedarf Keine Kompensation durch Nutzungsverbot

Am 15.10.2021 hat der BGH entschieden (V ZR 225/20), dass die Eigentümer auch dann verpflichtet sind, das Gemeinschaftseigentum instandzusetzen, wenn dieses mehr als 50 % Wertverlust durch unterbliebene Instandhaltung, Überalterung oder anstehende Ordnungsverfügungen erlitten hat. Dieser Verpflichtung können sich die Eigentümer auch nicht durch den Beschluss über ein Nutzungsverbot entziehen. Hintergrund dieser Entscheidung ist eine […]