Grundsatzurteil des BGH vom 18.10.2019 über die Vertretung von beklagten Eigentümern im Anfechtungsprozess

Grundsätzlich war bislang klar, dass der Verwalter die beklagten Eigentümer in einem Anfechtungsprozess (sogenanntes Passivverfahren) nach § 27 Abs. 2 Ziff. 2 WEG vertreten darf und hierfür keinen gesonderten Auftrag oder Beschluss braucht. Im Rahmen dieser Vertretung ist er auch berechtigt, einen Rechtsanwalt für die beklagten Eigentümer nach eigener Wahl zu beauftragen, sowohl beim Amtsgericht […]
Einzugsermächtigung: Segen oder Fluch?

Die Erteilung einer Einzugsermächtigung durch die Mitglieder einer WEG wird von der Verwaltung grundsätzlich als positiv angesehen, da dies die Finanzverwaltung der WEG erleichtert. Manchmal ist aber auch Vorsicht geboten: Das frühere Einzugsermächtigungsverfahren ist mit der sogenannten SEPA-VO (SEPA-Verordnung) mit Wirkung ab 01.04.2012 durch das SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst worden. Der Unterschied zwischen beiden Verfahren besteht im […]
Zulassungsvoraussetzungen für den Immobilienverwalter

Grundinformation zu den Voraussetzungen für die Ausübung der Immobilienverwaltung nach § 34c Gewerbeordnung (GewO ) Am 01.08.2018 ist das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter in Kraft getreten. Das neue Gesetz erweitert § 34c GewO um das Gewerbe des Wohnimmobilienverwalters, das damit einer Erlaubnispflicht unterworfen wird. Aufgrund dieser Änderungen des § 34c […]
Unbefristeter Fortgeltungsbeschluss über Wirtschaftsplan möglich

Unbefristeter Fortgeltungsbeschluss über Wirtschaftsplan möglich Der BGH hat am 14.12.2018 (Aktenzeichen V ZR 2/18) entschieden, dass ein sogenannter Fortgeltungsbeschluss zum beschlossenen Wirtschaftsplan nicht befristet werden muss. Es darf also (wieder!) beschlossen werden: Der beschlossene Wirtschaftsplan gilt solange fort, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen wird. Zwischenzeitlich war dieser Beschluss auf Kritik gestoßen. Von einigen […]
Rauchwarnmelder: Welche Kosten muss der Mieter tragen?

Bis zum 31.12.2016 sind nach § 49 Abs. 7 BauONW in allen Wohnungen an den in der Verordnung näher bezeichneten Stellen Rauchwarnmelder zu installieren. Hierfür ist nach Bauordnung der Vermieter/Eigentümer zuständig. Die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft obliegt nach der Bauordnung dem Nutzer der Wohnung, bei Vermietung also dem Mieter. Soweit die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen der Bauordnung. Damit […]
